Berufsträgerhaftung
Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwaltshaftung
Seit nahezu 20 Jahren zählt die Vertretung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei Streitigkeiten mit ihren (ehemaligen) Mandanten zu einer unserer Kernkompetenzen. Wir beraten Berufsträger im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen, beurteilen – ggf. gutachtlich – die Haftung bei Schadenersatzforderungen und übernehmen die Schadenabwehr in oftmals komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wegen unserer Expertise werden wir regelmäßig von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen empfohlen, mit denen wir im Rahmen der Schadenabwehr zusammenarbeiten. Ebenso beraten wir geschädigte Unternehmen und Privatpersonen zu den Erfolgsaussichten von Regressansprüchen und unterstützen diese bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen.
Angehörige freier Berufe erbringen Beratungsleistungen unter sich fortwährend ändernden Rahmenbedingungen, das Risiko der Haftung nimmt auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer immer weiter zu. Fehler in der Mandatsbearbeitung können beim Mandanten zu zuweilen erheblichen Vermögensschäden führen. Oft sind dies Steuernachzahlungen. Haftpflichtversicherungen unterstützen Berufsträger im Fall einer Inanspruchnahme bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, stellen diese aber letztlich auch von berechtigten Ansprüchen frei. Die für den etwaigen Anspruch geltende Beweislast obliegt umfassend den Anspruchstellern. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die Pflichtverletzung, sondern insbesondere auch in Bezug auf Kausalität und Schaden. Zur freiwilligen Regulierung eines Schadens sind die Versicherungen oft nicht bereit. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind die Folge. Auch wenn der Nachweis einer Pflichtverletzung des Beraters gelingt, scheitert gleichwohl nicht selten die Durchsetzung des Anspruchs an der fehlenden oder nicht sorgsam dargelegten Schadenkausalität.
Wird der Regressanspruch auf eine Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages gestützt, ist der Mandant durch die Schadenersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters gestanden hätte. Es ist regelmäßig zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei vertragsgemäßem Verhalten genommen hätten. Insbesondere die sorgfältige Analyse und Darstellung des im Rahmen eines Schadenersatzprozesses regelmäßig durchzuführenden Gesamtvermögensvergleichs bereitet den Anspruchsstellern erhebliche Schwierigkeiten. Dabei muss der geschädigte Mandant zwei verschiedene Vermögenslagen betrachten. Es ist ein rechnerischer Vergleich der durch das Schadenereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen durchzuführen, die ohne diesen Umstand eingetreten wäre. Die Rechtsprechung spricht hier von der sog. Differenzhypothese. Dabei wird gefragt, wie sich der Mandant bei zutreffender Beratung bzw. ohne die haftungsbegründende Beratung verhalten hätte. Im Wege dieser oft aufwendigen Gesamtschau ist zu beurteilen, ob dem Mandanten unter Abwägung aller entstandenen Vor- und Nachteile ein Schaden entstanden ist.
Wo Fallstricke bei der Steuerberaterhaftung lauern
Die von der Rechtsprechung entwickelte Differenzbetrachtung beinhaltet im Detail zahlreiche Fallstricke und wird zuweilen – nicht nur vom Mandanten, sondern auch von den eingeschalteten Prozessbevollmächtigten – fehlerhaft interpretiert. Haftungsklagen scheitern in komplexeren Sachverhalten oft daran, dass diese notwendige Vorprüfung nicht sorgfältig durchgeführt wurde und letztlich nur einzelne Schadenpositionen herausgegriffen und eingeklagt werden, ohne alle für die Vermögensentwicklung bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen. Gelegentlich ist der Vermögensnachteil aus der (steuerlich) fehlerhaften Beratung mit einem unmittelbaren Vorteil verknüpft, der im Rahmen der Schadenanalyse berücksichtigt werden muss. Die zutreffende Einordnung und Beachtung der zahlreichen Fragestellungen im Rahmen der Schadenkausalität entscheidet letztlich über Erfolg oder Misserfolg eines Schadenersatzverfahrens.
Die frühzeitige Einbindung von Prozessanwälten mit der nötigen Spezialisierung auf derartige Klageverfahren und fundierter Anwendungserfahrung ist daher ratsam. Denn es gilt, sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte umfassend darzustellen, die das Gericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen hat.
Was wir bieten
Der Mandant benötigt für die Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche die frühzeitige Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts, der nicht nur die nötige Prozesskenntnis mitbringt, sondern auch das Steuerrecht durchdringt.
Unsere Kanzlei kann auf dem Gebiet der Steuerberater-, Rechtsanwalts – und Wirtschaftsprüferhaftung langjährige Erfahrung aufweisen. Diese sichert nicht nur die bestmögliche Abwehr von Haftungsansprüchen, regelmäßig können wir aufseiten der Anspruchsteller auch die erwartbaren Einwendungen des Prozessgegners antizipieren, was sowohl vorprozessual bei der Beurteilung der Erfolgschancen als auch bei der Durchsetzung von Regressansprüchen essenziell ist.